... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik
Ergänzung bisheriger Möglichkeiten für Jäger zum Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Jagd um Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (Laser oder Zielpunktprojektoren) sowie um Nachtsicht- und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen;<br /> Änderung § 40 Waffengesetz