... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Verhinderung legalen Waffenbesitzes von politisch motivierten Extremisten: Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (Regelunzuverlässigkeit) bei Speicherung einer Person als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder oder einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Tatbestandserfüllung, Regelanfrage bei Verfassungsschutzbehörden im Rahmen waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsprüfung;<br /> Änderung § 5 Waffengesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Präzisierung der Verfahrensweise waffenbehördlicher Regelanfrage bei Verfassungsschutzbehörden;<br /> Erneute Änderung § 5 Waffengesetz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 58/18 GESTA 19. WP B011