Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Verpflichtung der Waffenbehörden zur Ausweitung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung auf Informationen der Verfassungsschutzbehörden zur besseren Kontrolle des legalen Waffenbesitzes im extremistischen Spektrum im Nachgang zu den Ermittlungserkenntnissen betr. sog. Nationalsozialistischer Untergrund;<br /> Änderung § 5 Waffengesetz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 115/14 GESTA 18. WP B011