Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Verwaltungstechnische Vereinfachungen, insbesondere durch grundsätzlich unbefristete Erteilung der Waffenbesitzkarte und Sonderregelungen für Sportschützen und Waffensammler; Eröffnung einer neuen Anmeldefrist für den Altbesitz von Waffen; Übergang der Verordnungsermächtigung und der Ermächtigung zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften auf den Bundesminister des Innern<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen