... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Verhinderung legalen Waffenbesitzes von politisch motivierten Extremisten: Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (Regelunzuverlässigkeit) bei Speicherung einer Person als Extremist bei einer Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder der Länder oder einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Tatbestandserfüllung, Regelanfrage bei Verfassungsschutzbehörden im Rahmen waffenrechtlicher Zuverlässigkeitsprüfung;<br /> Änderung § 5 Waffengesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 357/16 (GESTA 18. WP B072)<br /> Siehe auch GESTA B009