Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Verpflichtung der Waffenbehörden zur Ausweitung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung auf Informationen der Verfassungsschutzbehörden zur besseren Kontrolle des legalen Waffenbesitzes im extremistischen Spektrum im Nachgang zu den Ermittlungserkenntnissen betr. sog. Nationalsozialistischer Untergrund;<br /> Änderung § 5 Waffengesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 115/14 (Beschluss) (GESTA 18. WP B011)<br /> Siehe auch GESTA B011