Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Einstufung bestimmter Messertypen als Waffe (abhängig von Größe und Klingenform), strafrechtliches Verbot des zugriffsbereiten Führens dieser Messer im öffentlichen Raum, Ausnahmen;<br /> Einfügung § 42a und Änderung §§ 52 und 53 Waffengesetz<br /> <br /> Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> B0 16