Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Verbesserung des Schutzes vor Messerangriffen: Erweiterung der Ermächtigung der Länder zur Einrichtung von Waffenverbotszonen über kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf stark frequentierte öffentliche Orte, Erweiterung des Führensverbots für Messer bestimmter Größe und Funktionsweise (Springmesser);<br /> Änderung §§ 42, 42a und 53 sowie Anlage 2 Waffengesetz