Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
Sicherstellung vorrangig innerstaatlicher Strafverfolgung durch Anpassung des deutschen Völkerstrafrechts an die von der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala beschlossenen Normierung des Aggressionstatbestandes: Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes "Verbrechen der Aggression" anstelle der bisherigen Straftatbestände Vorbereitung eines Angriffskrieges und Aufstachelung zum Angriffskrieg;<br /> Änderung §§ 1, 2 und 3, Einfügung § 13neu und Umsetzung §§ 13alt und 14 Völkerstrafgesetzbuch, Änderung versch. §§ sowie Aufhebung §§ 80 und 80a Strafgesetzbuch, Folgeänderungen in weiteren 4 Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Vertragsgesetz s. GESTA 17. WP XA011<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Streichung der Möglichkeit eines minder schweren Falles bei der tatsächlichen Begehung einer Angriffshandlung und Beibehaltung der bisherigen Strafbarkeit der Aufstachelung zum Angriffskrieg (nunmehr: "Verbrechen der Aggression");<br /> Änderung § 13neu Völkerstrafgesetzbuch sowie Änderung statt Aufhebung § 80a Strafgesetzbuch, erneute Folgeänderungen in 3 Gesetzen