Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 15019706)
<b>Inhalt:</b> Einführung einer neuen Fälligkeitsregelung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV): Koordinierung des Zahlungszeitpunkts für die GSV mit der Entgeltzahlung der Arbeitgeber, Übergangsregelung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, ergänzende Regelung für die Rentenanpassung 2007 in Hinsicht auf die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors; Änderung § 23, Anfügung § 119 4. Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung § 255g 6. Buch Sozialgesetzbuch. Den öffentlichen Haushalten entstehen Kosten von ca. 60 Mio. Euro durch das Vorziehen des Fälligkeitstermins. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sozialversicherungsbeitrag/Neue Fälligkeitsregelung für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags * Sozialgesetzbuch IV/Änderung § 23, Anfügung § 119 SGB IV betr. Fälligkeitsregelung GSV * Sozialgesetzbuch VI/Einfügung § 255g SGB VI betr. Rentenanpassung 2007