Gesetz zur Änderung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise (G-SIG: 10020193)
<b>Bezug:</b> BT Entschließung vom 17.1.80 (Drs. 8/3498) BVerfG Entscheidung vom 15.12.83 (1 BvR 209/83), BGBl I 1984, Nr. 1, S. 31 Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder Beschluß vom 13.9.83 Siehe auch B34, B52 und B56 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung Art.4 des Personalausweisgesetzes betr. Festlegung des Inkrafttretens des Gesetzes vom 25.2.1983 zur Einführung eines fälschungssicheren und maschinell lesbaren Personalausweises durch ein besonderes Gesetz. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine Kosten.