Gesetz zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes (G-SIG: 13020341)
<b>Inhalt:</b> Änderung von § 8 Verwaltungskostengesetz: Erhebung von Gebühren für bisher gebührenfrei zu erbringende Leistungen der Eichverwaltungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Eichverwaltungen der Länder erzielen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 5 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eichgebühren/Eichrechtliche Gebührenpflicht für öffentliche Einrichtungen