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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-76157

Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Stage enactedUpdated 17d ago

Erhalt und Stärkung der Versorgungsrücklage: Verschiebung des Beginns der Mittelentnahme auf das Jahr 2032, Zuführung der Einsparungen aus der Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes bis 2031, Fortsetzung der Verminderungen von Bezügeerhöhungen befristet bis 2024, Optimierung der Anlagestrategie bei Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds und Zulassung des Erwerbs von Aktien bis zu einem Anteil von 20 Prozent der Rücklagen; Fortentwicklung des Beamten- und Soldatenversorgungsrechts: Erleichterung des Zugangs zum Alterssicherungssystem Beamtenversorgung für Teilzeitbeschäftigte, Berücksichtigung von Zeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltfähige Dienstzeit, Beteiligung früherer Dienstherren verursachungsgerecht an den Kosten einer Versorgungslastenteilung;<br /> Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Übergangsregelung betr. Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr, erweiterte Anrechnungsfreiheit von Zusatzeinkommen aus öffentlichen Kassen bei der Flüchtlingshilfe im Versorgungsrecht, Änderung in der Auslandsbesoldung durch regelmäßige und dienstortbezogene Ermittlung materiellen Mehraufwandes, Ämtererhebungen und Neustrukturierungen von Ämtern, Wahlrecht zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld bei Versetzungshäufigkeit, Flexibilisierung des Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit, Einführung einer Amtszulage für den Vorsitzenden des PKGr und Gewährung der Ministerialzulage für den Ständigen Bevollmächtigten des PKGr, redaktionelle Folgeänderungen, Änderung betr. Inkrafttreten;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 3, 9 und 12 Bundesumzugskostengesetz, § 366a SGB III, § 11 Abgeordnetengesetz sowie § 12a Kontrollgremiumgesetz, erneute und zusätzliche Änderung von weiteren 4 Gesetzen