Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
Gerechte Teilhabe bei der Aufteilung von Vorsorgeanrechten nach einer Scheidung: Nachträgliche Erfassung übergangener Anrechte in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, Berücksichtigung betrieblicher Anteile insbesondere beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in den Versorgungsausgleich, Vermeidung von Splitteranrechten durch Anpassung der Reglungen zu geringfügigen Anrechten, Klarstellung zur Kürzung von Hinterbliebenenrenten, Vorverlegung des frühestmöglichen Antragszeitpunkts für die Abänderung des Werteausgleichs bei der Scheidung im Verfahrensrecht, Verlängerung der Vorfrist zur Stellung eines Abänderungsantrags von 12 auf 24 Monate, Wiederaufnahme ausgesetzter Verfahren;<br /> Änderung zahlr. §§ Versorgungsausgleichsgesetz, Änderung §§ 224, 226 und 227 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie § 1 Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse