Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
Einzelne Anpassungen im Bereich des Versorgungsausgleichs nach Inkrafttreten der Strukturreform im Jahr 2009: Zusammenrechnung extern zu teilender Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung, Wahlrecht für den Sonderfall der Teilung laufender Versorgungen, Klarstellung betr. Schutz des Versorgungsträgers vor doppelter Inanspruchnahme durch berechtigte Person, Vorverlegung des frühestmöglichen Zeitpunkts der Antragstellung auf Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung auf 12 Monate;<br /> Änderung §§ 14, 19 und 30 Versorgungsausgleichsgesetz, §§ 114, 222 und 226 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie § 187 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch