Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Konsequente Umsetzung der höheren Teilungsgerechtigkeit des neuen Versorgungsausgleichsrechts: Rücknahme der externen Teilung von Betriebsrenten in besonderen Fällen;<br /> Aufhebung § 17 Versorgungsausgleichsgesetz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 19/13552 GESTA 19. WP C102