Gesetz zur Änderung des Verschollenheitsgesetzes (G-SIG: 12020593)
<b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 20, 21, 24, 27 und 43 Verschollenheitsgesetz: Neuregelung der öffentlichen Bekanntmachung des Aufgebots und der Todeserklärung für Ostumsiedler, alternierende Möglichkeit zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Todeserklärung/Möglichkeit der Veröffentlichung von Todeserklärungen durch Ostumsiedler im Bundesanzeiger * Bundesanzeiger/Möglichkeit der Veröffentlichung von Todeserklärungen durch Ostumsiedler im Bundesanzeiger * Aussiedler/Möglichkeit der Veröffentlichung von Todeserklärungen durch Ostumsiedler im Bundesanzeiger