Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches (G-SIG: 15019627)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B055 und B058 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbot oder Beschränkung von Versammlungen und Aufzügen an bestimmten Orten, die an die Opfer organisierter menschenunwürdiger Behandlung erinnern, Bestimmung der Orte durch Rechtsverordnung; strafrechtliche Sanktionierung des Billigens, Rechtfertigens, Leugnens oder Verharmlosens schwerwiegender Unrechtshandlungen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches, insbesondere der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft; Änderung §§ 15, 25 und 29 Versammlungsgesetz und § 130 Strafgesetzbuch. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Bestimmung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin als Ort im Sinne der Vorschrift (Abgrenzung durch Änderung Anlage zu § 15 Versammlungsgesetz), Bestimmung anderer Orte und deren Abgrenzung durch landesgesetzliche Regelungen; Neufassung § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung). <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Versammlungsfreiheit/Einschränkung der Versammlungsfreiheit an besonderen Orten * Rechtsextremismus/Verbot oder Beschränkung rechtsextremistischer Aufzüge an besonderen Orten * Nationalsozialistisches Verbrechen/Strafbarkeit des Rechtfertigens von NS-Unrechtshandlungen * Strafgesetzbuch/Änderung § 130 StGB betr. Strafbarkeit des Rechtfertigens von NS-Unrecht * Volksverhetzung/ Ausweitung des Strafbestands der Volksverhetzung gem. § 130 StGB