Gesetz zur Änderung des Vermögensgesetzes (G-SIG: 12020900)
<b>Bezug:</b> Fassung des § 7 Vermögensgesetz im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (s. D51) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 7 Abs. 7 Vermögensgesetz: Zahlung der Nutzungsentgelte für von Wohnungsbaugesellschaften in den neuen Bundesländern verwaltete Wohnungen an den restitutionsberechtigten Alteigentümer erst ab 1. Januar 1995 unter Anrechnung zukünftig entstehender Verwaltungskosten. Es entstehen keine Kosten, kommunale Wohnungsunternehmen werden von Verwaltungskosten entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Rückerstattung/Regelung für Nutzungsentgelte bei von Wohnungsbaugesellschaften verwaltete restitutionsbelastete Wohnungen * Wohnungsunternehmen/Regelung für Nutzungsentgelte bei von Wohnungsbaugesellschaften verwaltete restitutionsbelastete Wohnungen * Miete/Regelung für Nutzungsentgelte bei von Wohnungsbaugesellschaften verwaltete restitutionsbelastete Wohnungen