Gesetz zur Änderung des Vermögensgesetzes (G-SIG: 12020262)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C55, C57, C65, C66, C74, C75 und C78 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 4 und 5 sowie Einfügung eines § 11a Vermögensgesetz: Gleichstellung von vertraglichen und dinglichen Nutzungsrechten für Grundstücke in den neuen Bundesländern, deren Rückgabe beantragt ist, Einführung eines Erbbaurechts zugunsten der vertraglich Nutzungsberechtigten, Streichung der Stichtagsregelung. Kostenreduzierung durch Einsparung von Sozialleistungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Nutzungsrecht/Schutz der Nutzungsberechtigten in den neuen Bundesländern vor Rückgabeansprüchen * Neue Bundesländer/Schutz der Nutzungsberechtigten in den neuen Bundesländern vor Rückgabeansprüchen * Rückerstattung/Schutz der Nutzungsberechtigten in den neuen Bundesländern vor Rückgabeansprüchen * Erbbaurecht/ Umwandlung von Nutzungsrechten in den neuen Bundesländern in ein Erbbaurecht