... Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Stärkung der internationalen Vernetzung von Wissenschaft und Forschung und des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen: Einführung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechtes für im Rahmen von öffentlich geförderter Lehrtätigkeit und Forschungstätigkeit entstandene wissenschaftliche Beiträge, Evaluierung nach drei Jahren;<br /> Einfügung §§ 38a und 137m Urheberrechtsgesetz