Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
<span>Anpassungen an die durch die Föderalismusreform veränderten Gesetzgebungskompetenzen sowie Zusammenführung verstreut geregelter Vorschriften im Bereich der Untersuchungshaft: Beschränkungen zum Zwecke der Untersuchungshaft, Belehrungspflichten gegen den Beschuldigten, Benachrichtigungspflichten, Datenaustausch, Konkurrenz von Untersuchungshaft und Strafvollzug in anderer Sache, Rechtsbehelfe und Akteneinsicht;<br /> <span>Änderung und Neufassung zahlreicher §§ Strafprozessordnung sowie Aufhebung § 122 und Änderung §§ 167, 171 und 178 Strafvollzugsgesetz, Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ Jugendgerichtsgesetz, Änderung § 27 Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und § 12 Überstellungsausführungsgesetz, Folgeänderungen in 6 weiteren Gesetzen<br /> <br /> <span>Im Vollzug </span></span></span><span><span><span>möglicherweise </span></span></span><span><span><span>entstehender geringfügiger Mehraufwand wird für den Bundeshaushalt durch Entlastungen im Epl 07 ausgeglichen.</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> <span>weitere Stärkung der Beschuldigtenrechte in den Bereichen Entscheidung über Aufhebung / Außervollzugsetzung des Haftbefehls, Pflichtverteidigerbestellung sowie Akteneinsicht, übergangsweises Fortgelten der bisherigen Regeln zum Untersuchungshaftvollzug bis zum Erlass von Landesrecht oder längstens bis zum 31. Dezember 2011;<br /> <span>Erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ Strafprozessordnung, zusätzliche Einfügung § 13 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie zusätzliche Änderung § 121 Jugendgerichtsgesetz<br /> <br /> <span>Mehrkosten durch die erweiterte Pflichtverteidigerbestellung werden durch verkürzte Haftzeiten infolge früherer Verteidigerbeiordnung überkompensiert.</span></span></span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> <span>Verlust der Gesetzgebungskompetenz für den Bund betr. Untersuchungshaftvollzug</span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Europäische Impulse:</span> <span>Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, kurz: CPT) und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)</span></span></span>