Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes und der Unterhaltssicherungsverordnung (G-SIG: 12020165)
<b>Inhalt:</b> Überleitung des Unterhaltsvorschußrechts auf das Gebiet der ehemaligen DDR zum 1.1.1992, Verbesserung der Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschußgesetz zum 1.1.1993 durch Erhöhung der Altersgrenze auf die Vollendung des 12. Lebensjahres und durch Verlängerung der Höchstleistungsdauer auf 72 Monate; Änderung der §§ 1, 2, 3 und 12 des Unterhaltsvorschußgesetzes, Neufassungsermächtigung, Änderung § 1 der Unterhaltssicherungsverordnung. Die Haushalte des Bundes und der neuen Bundesländer werden ab 1992 voraussichtlich mit je etwa 25,5 Mio DM, der Bundeshaushalt und die Haushalte aller Länder ab 1993 mit je etwa 175 Mio DM jährlich belastet. Dem stehen Einsparungen von etwa 6 Mio DM (1992) und etwa 14 Mio DM (1993) gegenüber. Die Einnahmen des Bundes und der Länder durch die Realisierung von Unterhaltsansprüchen werden 1993 je um 35 Mio DM und ab 1994 je um 40 Mio DM jährlich steigen. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Einfügung § 12a Unterhaltsvorschußgesetz: Sicherstellung der Weiterzahlung für die Bestandsfälle der USVO, die vom 1. Januar 1992 an unter des UVG fallen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Überleitung des Unterhaltsvorschußrechts * Unterhaltssicherungsverordnung/Ablösung der Unterhaltssicherungsverordnung zum 1.1.1992