Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes (G-SIG: 11020324)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C57 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Sicherung der Unterhaltsansprüche von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter, die keinen oder nur teilweise Unterhalt erhalten, bis zum 18. Lebensjahr, Änderung der §§ 1 und 3 des Unterhaltsvorschußgesetzes. Die geschätzten Sachkosten werden mit 240 Mio DM jährlich beziffert. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Alleinerziehender Elternteil/Unterhaltsansprüche für Kinder bis zum 18. Lebensjahr