Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer wehrrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 11020463)
<b>Bezug:</b> Siehe auch H02 und H05 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für die Familien der verheirateten Grundwehrdienstleistenden im Rahmen des "Programms zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes als Soldat": Auszahlung eines Überbrückungsgeldes für den ersten Monat nach dem Grundwehrdienst sowie einer besonderen Zuwendung ("Weihnachtsgeld") im Monat Dezember an die Ehefrau und jedes Kind des Wehrpflichtigen, Gewährung einer einmaligen Beihilfe von 250 DM bei Geburt eines Kindes während des Grundwehrdienstes zur Erstausstattung des Kindes; Änderung versch. §§ des Unterhaltssicherungsgesetzes sowie von § 9 des Wehrsoldgesetzes und § 13 des Soldatenversorgungsgesetzes. Die Kosten belaufen sich im Einzelplan 14 auf 10 Mio DM, im Einzelplan 15 auf 1,25 Mio DM und im Einzelplan 33 auf 0,12 Mio DM jährlich. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Streichung von § 16a Abs.3 Arbeitsplatzschutzgesetz. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wehrpflichtiger/Leistungen für die Familien der verheirateten Grundwehrdienstleistenden * Familienlastenausgleich/Leistungen für die Familien der verheirateten Grundwehrdienstleistenden * Weihnachtszuwendung/Weihnachtsgeld für die Familien von Grundwehrdienstleistenden * Kind/Beihilfe für die Geburt eines Kindes während des Grundwehrdienstes * Wehrsoldgesetz/Änd. § 9 Wehrsoldgesetz betr. Überbrückungsgeld für die Familien verheirateter Wehrpflichtiger * Soldatenversorgungsgesetz/Änd. § 13 SVG betr. Überbrückungsgeld für die Familien verheirateter Wehrpflichtiger * Beihilfe für Bedienstete/Beihilfe für die Geburt eines Kindes während des Grundwehrdienstes * Arbeitsplatzschutzgesetz/Streichung § 16a Abs.3 Arbeitsplatzschutzgesetz