Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Umsetzung der durch die Umwelthaftungsrichtlinie eingeführten Berichtspflichten zu Umweltschadensfällen an die Europäische Kommission, Erweiterung der Ombuds- und Kontrollfunktion des Bundesdatenschutzbeauftragten betr. Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, Ermöglichung der aktiven Verbreitung von Umweltinformationen im zentralen Datenportal des Bundes sowie virtueller Sitzungen des Umweltgutachterausschusses, Einführung eines Überwachungstatbestandes im Geodatenzugangsrecht; redaktionelle Änderung, Klarstellungen, Verweisungsanpassungen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ von 9 Gesetzen; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2004/35/EG vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umwelthaftungsrichtlinie) (ABl. L 143, 30.04.2004, S. 56 ; ABI. L 170, 25.06.2019, S. 115)