Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts (G-SIG: 12020770)
<strong>Bezug:</strong> Das Gesetzesvorhaben ist Bestandteil des Aktionsprogramms für mehr Wachstum und Beschäftigung (Entschließung des Deutschen Bundestages vom 20.1.1994 Drs 12/6625); der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage D71 (BT-Drs 12/7263); siehe auch C164, C166, C167, C171, D70, E37, E38 und G58<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung der steuerrechtlichen Vorschriften an die Reform des Umwandlungsrechts, Beseitigung steuerlicher Hemmnisse und Eröffnung neuer Möglichkeiten zu steuerneutralen Umstrukturierungen von Unternehmen: steuerneutrale Verschmelzung von Körperschaften auf Personengesellschaften und natürliche Personen, steuerneutrale Spaltung von Körperschaften, Erweiterung der Möglichkeit der Übertragung nicht verbrauchter Verluste der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft; Änderung des Umwandlungssteuergesetzes, Änderung der §§ 30, 38 und 54, Einfügung der §§ 38a und 38b Körperschaftsteuergesetz. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Zusammengeführt mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 132/94 (s. GESTA D71, BT-Drs 12/7263).<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Unternehmensform/Erleichterung steuerneutraler Umstrukturierungen von Unternehmen * Körperschaftsteuergesetz/Änderung der §§ 30, 38 und 54, Einfügung der §§ 38a und 38b KStG betr. Umwandlungs- Steuergesetz