Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Dauerhafte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie durch Entfristung des bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen;<br /> Änderung § 12 Umsatzsteuergesetz