Gesetz zur Änderung des Treuhandgesetzes (G-SIG: 12020307)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C04, C05, C11, C12, C16, D67, E06 und E16 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Neubestimmung der Aufgaben der Treuhandanstalt: Vorgabe volkswirtschaftlicher und sozialpolitischer Ziele, Verpflichtung zur Durchführung von Sanierungen und Modernisierungen in Unternehmen im Rahmen dieser Ziele, Lösung des Problems der Altschulden, Erstellung von Sozialplänen; Änderung der §§ 1 und 2 sowie Einfügung der §§ 2a und 2b Treuhandgesetz. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Treuhandanstalt/Neubestimmung der Aufgaben * Sanierung/Sanierung als Aufgabe der Treuhandanstalt * Schulden/Entschuldung von Treuhandunternehmen * Sozialplan gem.Betriebsverfassungsgesetz/ Sozialpläne für Treuhandunternehmen