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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-125400

Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 13020555)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> BR-Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 7.2.1992, BR Drs 93/92, BT Drs 12/4869 (s. GESTA 12.WP 2b-F15) Siehe auch F001, F005 und F006 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren, Tierschutzbestimmungen des Gemeinschaftsrechts <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung des Tierschutzes durch Wiederaufgreifen von Bestimmungen, die zwischen Bundestag und Bundesrat unstreitig waren: Ausdehnung des Personenkreises, der Sachkunde nachweisen muß, restriktivere Fassung der Vorschriften über Eingriffe und Behandlungen an Tieren, Erweiterung der Tätigkeiten, für die eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, Festlegung der Altersgrenze für Personen, die Wirbeltiere erwerben dürfen, auf einheitlich 16 Jahre, schärfere Anforderungen an die Einfuhr von Tieren oder tierischen Erzeugnissen aus Drittländern, EG-konformes Verbot von Tierversuchen bei der Entwicklung von Kosmetika, Ausdehnung der Regelungen über die Beteiligung eines Tierschutzbeauftragten, Anzeigepflicht für Verfahren zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen, die belastend für die verwendeten Tiere sind, Ausdehnung der Verpflichtung zu statistischen Angaben über die verwendeten Wirbeltiere auf weitere tierschutzrelevante Bereiche von Wissenschaft, Forschung, Lehre und biomedizinischer Produktion; Änderung, Neufassung und Erweiterung zahlreicher §§ des Tierschutzgesetzes, Neufassungsermächtigung. Außerhalb des Vollzugsaufwands sind keine Belastungen der öffentlichen Haushalte zu erwarten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> U.a. mögliche Abweichungen vom Betäubungsgebot, Erlaubnispflicht für Veranstalter von Tierbörsen und Halter exotischer und Pelztiere, Präzisierung der Vorschriften gegen Qualzüchtungen und für Tiertransporte, datenschutzrechtliche Vorschriften. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Verbot der Aggressionsdressur, Verwendungsverbot für elektrische Geräte, die das artgemäße Verhalten eines Tieres einschränken, Kenntnisse des Tierhalters über artgerechte Haltung und Ernährung als Voraussetzung der Tierhaltung, Genehmigungsvorbehalt für Tiereinfuhren aus Drittländern, behördlicher Sachkundenachweis für Betäubungs- und Schlachtpersonal, freiwilliges Prüfverfahren für artgerechte Stallsysteme, Aufbau eines Zirkuszentralregisters. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierschutz/Verbesserung des Tierschutzes durch Novellierung des Tierschutzgesetzes * Wirbeltier/Verbesserung des Schutzes von Wirbeltieren * Einfuhrbeschränkung/Schärfere Anforderungen an die Einfuhr von Tieren * Tierversuch/Verschärfung der Anforderungen an Tierversuche * Kosmetisches Mittel/EG-konformes Verbot von Tierversuchen zur Entwicklung von Kosmetika * Tierschutzbeauftragter/ Ausdehnung der Regelungen über die Beteiligung eines Tierschutzbeauftragten * Statistik/Ausdehnung der Verpflichtung zu statistischen Angaben über Tierversuche * Dressur/Verbot von Aggressionsdressuren und elektrischer Dressurhilfen * Zirkus/Aufbau eines Zirkuszentralregisters * Zentralregister/Aufbau eines Zirkuszentralregisters