Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (G-SIG: 10020125)
<b>Bezug:</b> Vorschläge des Bonner Arbeitskreises für Tierschutzrecht Siehe auch XF01, F11, F19 und F21 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher Paragraphen des Tierschutzgesetzes betr. Doping, Qualzüchtungen, Schlachten unter Berücksichtigung des Schächtens, Streichung der Ausnahmen von Betäubungszwang und Amputationsverbot, Begrenzung der Zahl der Tierversuche, Einschränkung der Verwendung von Tieren zu Ausbildungszwecken, Einführung einer Sonderabgabe "Förderungsbeitrag für die Entwicklung alternativer Forschungsmethoden", Bestellung von Tierschutzbeauftragten, Errichtung von "Ethikkommissionen", Statistik, Erlaubnispflicht für Tierhandel und -zucht, Rechtsverordnungen über Intensivtierhaltung, Erhöhung des Strafrahmens bei qualifizierten Fällen, Änderung § 4 Abs. 2 Nr. 4 und § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über Anmeldeunterlagen und Prüfnachweise nach dem Chemikaliengesetz. Dem Bund entstehen geringe Kosten für die Errichtung eines Sachverständigenrates. Bei den Ländern entstehen erhöhte Verwaltungskosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Tierversuch/Einengung der zulässigen Zwecke für einen Tierversuch auf gesundheitliche Belange von Mensch und Tier und wissenschaftliche Zwecke * Tierhandel/Erlaubnispflicht für den Tierhandel und die gewerbliche Tierzucht * Tierzucht/ Erlaubnispflicht für den Tierhandel und die gewerbliche Tierzucht * Tierhaltung/Erlaß von Rechtsverordnungen über Intensivtierhaltung * Chemikaliengesetz/Änderung § 4 Abs. 2 Nr. 4 und § 5 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über Anmeldeunterlagen und Prüfnachweise nach dem Chemikaliengesetz betr. Tierversuche * Doping/Änderung § 3 Tierschutzgesetz betr. Regelung des Dopingproblems