... Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Verbot der Tiertötung ohne vernünftigen Grund (Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile), Gültigkeit insbesondere für das Töten von männlichen Eintagsküken, Übergangsfrist für Brütereien bis 30.05.2017, Berichterstattung an den Deutschen Bundestag bis 30.06.2016 über den Stand der Entwicklung technischer Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ihre Eignung für einen flächendeckenden Praxiseinsatz;<br /> Änderung §§ 3 und 21 Tierschutzgesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss: </strong>Regelung der Ordnungswidrigkeitstatbestände in einem neuen Absatz zwecks entsprechender Ahndungsmöglichkeiten;<br /> Zusätzliche Änderung § 18 Tierschutzgesetz