Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Verschiebung des Inkrafttretens des Verbotes der betäubungslosen chirurgischen Kastration für unter 8 Tage alte männliche Schweine durch Verlängerung der Übergangsregelung um 5 Jahre auf den 31.12.2023 aufgrund des Fehlens eines Narkoseverfahrens zur wirksamen Ausschaltung der Schmerzen;<br /> Änderung § 21 Tierschutzgesetz