... Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Bundesweit einheitliche Lösung für das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) durch Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine zusätzlichen Kosten.<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 betr. Schächterlaubnis, Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. November 2004, Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 2002 zum Schächten (BR-Beschluss 88/02 vom 22. März 2002)<br /> Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (Art. 20a) durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 26. Juli 2002, BGBl I, Nr. 53 S. 2862 (s. GESTA 14. WP 1-C215)<br /> Wiedervorlage des bereits in der 15. WP auf BR-Drs 418/05 und in der 16. WP auf BR-Drs 424/07 (Beschluss) (BT-Drs 16/6233) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit jeweils nicht zu Ende beraten wurde (s. GESTA 15. WP 2c-F38 und GESTA 16. WP F032)