... Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Klarstellung, Ausnahmevorschrift für diensthundhaltende Verwaltungen betr. Einsatz gezielter und kurzfristiger Reize bei Erziehung, Ausbildung oder dem Training von Diensthunden;<br /> Änderung § 3 Tierschutzgesetz