Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes
Einführung von Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Falle des Verdachts oder des Auftretens durch Einführung und Erweiterung von Ermächtigungsgrundlagen: Absperrung (Einzäunung) entsprechender Gebiete, Erlass von Nutzungsverboten oder -einschränkungen für landwirtschaftliche Flächen sowie Verpflichtung der Jagdausübungsberechtigten zur Fallwildsuche in einem bestimmten Gebiet (natürlich gestorbenes Tier) oder verstärkten Bejagung dieses Gebiets; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person sowie Freizügigkeit;<br /> Änderung §§ 6, 37 und Einfügung § 39a Tiergesundheitsgesetz sowie Änderung § 22 Bundesjagdgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf BT-Drs 19/2977 GESTA F004