... Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
Verbesserung der Entschädigung im Fall einer Geflügelseuche durch Anhebung des Entschädigungshöchstbetrages auf 110 Euro je Geflügeltier;<br /> Änderung § 16 Tiergesundheitsgesetz
Verbesserung der Entschädigung im Fall einer Geflügelseuche durch Anhebung des Entschädigungshöchstbetrages auf 110 Euro je Geflügeltier;<br /> Änderung § 16 Tiergesundheitsgesetz