Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes - Störerhaftung
Ermöglichung leichten und kostengünstigen Internetzugangs als Voraussetzung einer sozial gerechten Informationsgesellschaft: Stärkung der Bereitschaft privater und gewerblicher WLAN-Betreiber zur Öffnung ihrer Netze für gelegentliche Mitnutzung Dritter durch Haftungsfreistellung für schuldhaftes Handeln und insbes. die sogen. Störerhaftung für Unterlassen;<br /> Änderung § 8 Telemediengesetz<br /> <br /> Bezug: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbes. Urteil vom 12. Mai 2010, I ZR 121/08) zur verschuldensunabhängigen Störerhaftung bei nicht geschützten WLAN<br /> Wiedervorlage siehe BT-Drs 18/3047 GESTA 18. WP E006