Gesetz zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (G-SIG: 16019280)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung §§ 14 und 22 Teilzeit- und Befristungsgesetz: Zulassung aus Drittmitteln finanzierter befristeter Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlern und anderen Mitarbeitern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen außerhalb der Qualifikationsphase, Ermöglichung individueller Befristung durch eine sog. Tarifsperre, Einbeziehung sog. Altfälle.<br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Befristetes Arbeitsverhältnis/Gesetz zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes * Hochschule/Zulassung aus Drittmitteln finanzierter individueller befristeter Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen * Wissenschaftler/Zulassung aus Drittmitteln finanzierter individueller befristeter Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlern * Forschungseinrichtung/Zulassung aus Drittmitteln finanzierter individueller befristeter Beschäftigungsverhältnisse an Forschungseinrichtungen * Drittmittelförderung/Zulassung aus Drittmitteln finanzierter individueller befristeter Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen</p> <p> </p>