Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Verminderung der Finanzierungsdefizite des Bundes: Erhöhung der Tabak- und der Branntweinsteuer um 18 bzw. 20 v. H. zum 1. Januar 1977, Nachversteuerung größerer Lagervorräte<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen