Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (§ 30b TabStG) (G-SIG: 13019011)
<b>Inhalt:</b> Einfügung eines § 30a Tabaksteuergesetz: wiederholter Erwerb unversteuerter Zigaretten als Straftat. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straftat/Wiederholter Erwerb unversteuerter Zigaretten als Straftat * Schwarzhandel/Wiederholter Erwerb unversteuerter Zigaretten als Straftat * Zigaretten/Wiederholter Erwerb unversteuerter Zigaretten als Straftat * Organisierte Kriminalität/Wiederholter Erwerb unversteuerter Zigaretten als Straftat