Gesetz zur Änderung des Subventionsgesetzes (G-SIG: 10020141)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung von § 6 Subventionsgesetz; Verpflichtung aller Gerichte und Behörden einschließlich der Finanzbehörden zur Mitteilung von Kenntnissen bezügl. vermutlichen Subventionsbetruges an die Strafverfolgungsbehörden. Durch das Gesetz entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Steuergeheimnis/Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Verfolgung von Subventionsbetrug * Finanzbehörde/Verpflichtung der Finanzbehörden zur Mitteilung von Erkenntnissen bezügl. vermutlichen Subventionsbetruges an die Strafverfolgungsbehörden * Strafverfolgung/Verbesserte Strafverfolgung von Subventionsbetrug * Wirtschaftskriminalität/Verbesserte Strafverfolgung von Subventionsbetrug