... Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 15019318)
<b>Bezug:</b> Urteile des OLG Celle (NStZ 1999, 216) und des Landgerichts Hannover vom 15. Juli 2003 (17 O 338/02) zum Einzelunterbringungsgebot für Gefangene, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 (2 BvR 553/01, Abs. Nr. 14) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Europäische Strafvollzugsgrundsätze, überarbeitete europäische Fassung der Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen 1988 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung der §§ 18 und 201 Strafvollzugsgesetz: Einzelunterbringung von Gefangenen während der Ruhezeit als Regelfall, gemeinschaftliche Unterbringung auf eigenen Wunsch oder in durch die räumlichen Verhältnisse der Anstalt bedingten Fällen, Streichung der Übergangsbestimmung, wonach nur für Altanstalten Gemeinschaftsunterbringung zugelassen ist. Den Ländern entstehen Einsparungen durch Wegfall des immateriellen Schadenersatzes an Gefangene, deren Anspruch auf Einzelunterbringung nicht verwirklicht werden kann. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Strafgefangener/Erweiterte Möglichkeit der Gemeinschaftsunterbringung während der Ruhezeit * Justizvollzugsanstalt/Erweiterte Möglichkeit der Gemeinschaftsunterbringung während der Ruhezeit