Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 10020009)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs.442/82, s.a.GESTA/9.WP/S.463) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 101: Neuregelung der Vorschriften über die zwangsweise medizinische Untersuchung, Behandlung und Ernährung von Gefangenen, Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Erneute Vorlage von Drs 442/82). Es entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Maßnahmen dürfen nur auf Anordnung und unter Leitung eines Arztes durchgeführt werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zwangsernährung/Neuregelung der Vorschriften über die Zwangsernährung von Gefangenen * Körperliche Unversehrtheit/ Einschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes * Grundgesetz: Art.2/Einschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 (Körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes