Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 09020250)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 101: Neuregelung der Vorschriften über die zwangsweise medizinische Untersuchung, Behandlung und Ernährung von Gefangenen, Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit. Es entstehen keine Mehrkosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Zwangsernährung/Neuregelung der Vorschriften über die Zwangsernährung von Gefangenen * Körperliche Unversehrtheit/ Einschränkung des Grundrechts aus Art.2 Abs.2 Satz 1 (körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes * Grundgesetz: Art.2/Einschränkung des Grundrechts aus Art.2 Abs.2 Satz 1 (körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes