Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes (G-SIG: 09020059)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung § 138 StVollzG betr. Unpfändbarkeit des Überbrückungsgeldes und der Entlassungsbeihilfe für im Maßregelvollzug der Länder in psychiatrischen Krankenhäusern oder Entziehungsanstalten Untergebrachte sowie Neufassung des Rechtsbehelfsverfahrens im Maßregelvollzug. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nur, soweit durch Landesrecht von dem Vorbehalt Gebrauch gemacht wird. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Psychisch Kranker * Überbrückungshilfe * Beihilfe für Bedienstete * Rechtsbehelf