Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (G-SIG: 15019652)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C129 und C131 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 18 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz: Aufnahme der nächsten Angehörigen der Todesopfer im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 in den Kreis der Antragsberechtigten für Unterstützungsleistungen. Für den Bundeshaushalt entstehen voraussichtlich Kosten von ca. 600.000 Euro jährlich, die sich in den Folgejahren vermindern werden. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Siebzehnter Juni/Unterstützungsleistungen für Angehörige von Todesopfern nach dem 17. Juni 1953