... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen
Sicherstellung der Belange einer geordneten Rechtspflege und der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten durch Unterbindung von Selbstdarstellungen und Bloßstellungen sowie von Versuchen der Einschüchterung und Nötigung insbes. durch die Existenz der Bundesrepublik in Abrede stellende Personen mittels heimlicher Ton-/Bildaufnahmen in Gerichtsverhandlungen: Einführung eines Straftatbestands "Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen", Strafmaß, qualifizierte Strafandrohung, Strafbarkeit des Versuchs und Einziehung der Tatmittel;<br /> Einfügung § 353e Strafgesetzbuch