... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sog. Stalking: Umwandlung von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt unter Beibehaltung aller Tatbestandselemente;<br /> Änderung § 238 Strafgesetzbuch