Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs und weiterer Gesetze - Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe
Neuregelung der Sanktionen bei uneinbringlichen Geldstrafen: Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe bei Einführung einer mit Zustimmung des Verurteilten angeordneten gemeinnützigen Arbeit ("gemeinnützige (freiwillige) Arbeit") als Alternative zur Pfändung, Umrechnung, Fristen und Verfahrensvorschriften, Detailregelungen durch Landesgesetz;<br /> Neufassung § 43 Strafgesetzbuch und § 459f sowie Aufhebung § 459e Strafprozessordnung, Änderung Art. 239 und Aufhebung Art. 299 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch